Beiträge von T-Rex

    Im Ansatz richtig. Dennoch spekulieren wir hier und stochern im trüben Wasser nach Antworten. Kennt jemand die juristisch relevanten Details, die bei einem Fall wie diesem greifen?
    Um eine fundierte, juristisch aussagekräftige Antwort zu erhalten, bleiben dem @Allradfan zwei Möglichkeiten :
    1. Konsultation eines Advokaten
    2. Sofern man Mitglied ist, die ADAC (oder einen anderen Automobil Club) Rechtsabteilung um Rat /Hilfe bitten.

    Das ist richtig t-roc-fan.
    Wenn dann noch gewährleistet ist, daß Garantie /eventuelle Rückrufe /spätere Kulanz, keine Probleme machen, dann wird das wohl passen.
    Aber wie gesagt, ich selbst hatte das Problem noch nicht.

    Also ehrlich gesagt, bin ich (wohl auch jeder andere hier) überfragt.
    Ich persönlich hatte eine solche Situation noch nie.
    Deshalb habe ich versucht mich, in Deine spezielle Situation, hineinzuversetzen. Resultat, ich würde mich mit der VW Kundenbetreuung in Verbindung setzen. Denen die ganzen Unterlagen zu Mailen und um Aufklärung bitten.
    Bzw. um Sicherstellung, das es sich hierbei tatsächlich um ein "deutsches" Auto, und nicht um einen Reimport handelt.
    Mehr kann man nicht machen.

    Das ist ja seltsam.
    1. Nach der Anmeldung bei "We", war sofort mein Händler present.



    2. Komm. Nr. erhalten


    Und deine Konfiguration enthält auffällig viele polnische Begriffe :huh:


    Nochmal nachgefragt. Du hast keinen Reimport gekauft, sondern bei einen deutschen VW Händler bestellt?

    :m0001: der ää... T-Rex hat immer geschrieben, er gehe davon aus..


    Und was den unverbindlichen Liefertermin angeht, so passt das ja auch mit der Autostadt. Nur, und das ist der Casus knacksus, [/i]
    die Jungs da oben sind ausgebucht.


    Aber um des Friedens Willen... :m0004: Du hast Recht.... und ich meine Ruh




    :m0005::m0010: